Kehrung der Schornsteine dient der einwandfreien
Gebrauchsfähigkeit und der Brand- und Betriebsicherheit der Feuerstätte.
Nur der ausgebildete Fachmann (Schornsteinfeger) kann die
Gefahren erkennen, die die vorgenannten Bedingungen ausschließen.
Zum Beispiel der Rußansatz gibt vor welche Kehreinlagen zu
dessen Beseitigung erforderlich sind, welche Kehrfolgen einzuhalten sind um eine
gefährliche Ansammlung von Ruß erst gar nicht entstehen zu lassen.
Oder welche Spezialgeräte (Katz- o. Ausschlaggeräte)
zusätzlich benötigt werden und /oder ob ein kontrolliertes Ausbrennen des
Schornsteins erforderlich ist.
Mängel die durch die ständige Nutzung, nachträglicher
Umbauten oder durch den Feuerstättenwechsel an und um den Schornsteinauftreten
werden vom Fachmann Schornsteinfeger erkannt und den Grundstückseigentümer zu
deren Beseitigung bekannt gegeben.