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Ralf Göring

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Zertifizierter Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks

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Energiecheck

Der Feuerstättenbescheid und seine Bedeutung


Der für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt regelmäßig alle 3-4 Jahre eine Feuerstättenschau in Ihrem Gebäude durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur mit Betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen, denn keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen. Niemand weiß besser als Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, worauf zu achten ist, um Gefahren zu vermeiden. Daher hat ihn der Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Ihre Sicherheit, für die wir persönlich haften, ist uns wichtig.

Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen sogenannten Feuerstättenbescheid.

Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche vorgeschriebenen Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind und verzeichnet die jeweils einzuhaltenden Fristen. Nach dem neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetz wird Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen fristgerecht durchgeführt werden.

Die Ausführung können Sie frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen Formblättern bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Der  überwacht die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen und löst bei Bedarf Mahnungen oder Ersatzvornahmen aus.

Von der Verantwortung, die Ihnen der Gesetzgeber übertragen hat, können wir Sie leider nicht entbinden. Werden Arbeiten vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger selbst durchgeführt entfällt der Nachweis mittels Formblättern.