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Ralf Göring

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Zertifizierter Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks

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Energiecheck

Immissionsschutzmessungen nach 1.BImSchV


Die Luftreinhaltung ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der Umweltpolitik. Die Maßnahmen der Luftreinhaltung sind darauf gerichtet, die Emissionen von Schadstoffen in der Luft zu begrenzen, soweit sich die Emissionen nicht vermeiden lassen. Die Anforderungen an die Luftreinhaltung werden aus dem Stand der Technik abgeleitet. Für Kleinfeuerungsanlagen gelten die Anforderungen der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BlmSchV). Dem Schornsteinfegerhandwerk ist darin die Aufgabe zugewiesen worden, die Einhaltung der Anforderungen durch regelmäßige Messungen zu kontrollieren.

Die Abgasverluste geben den Anteil der Heizenergie an, der ungenutzt durch die Abgasanlage (Schornstein) entweicht. Sie dürfen bestimmte in der 1. BlmSchV festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten. Diese Höchstwerte hängen im wesendlichen vom Alter und von der Leistung der Heizung ab.

Die Messung an Gas- Öl- und Festbrennstoffheizungen erfolgen mittels eines von akkreditierter  Stelle eignungsgeprüften Messgerätes.