Die Luftreinhaltung
ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der Umweltpolitik. Die Maßnahmen der
Luftreinhaltung sind darauf gerichtet, die Emissionen von Schadstoffen in der
Luft zu begrenzen, soweit sich die Emissionen nicht vermeiden lassen. Die
Anforderungen an die Luftreinhaltung werden aus dem Stand der Technik
abgeleitet. Für Kleinfeuerungsanlagen gelten die Anforderungen der Verordnung
über Kleinfeuerungsanlagen (1. BlmSchV). Dem Schornsteinfegerhandwerk ist darin
die Aufgabe zugewiesen worden, die Einhaltung der Anforderungen durch
regelmäßige Messungen zu kontrollieren.
Die Abgasverluste geben den Anteil der Heizenergie an, der
ungenutzt durch die Abgasanlage (Schornstein) entweicht. Sie dürfen bestimmte in
der 1. BlmSchV festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten.
Diese Höchstwerte hängen im wesendlichen vom Alter und von der Leistung der
Heizung ab.
Die Messung an Gas- Öl- und Festbrennstoffheizungen erfolgen mittels eines von akkreditierter Stelle
eignungsgeprüften Messgerätes.